Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Park & Ride: Entfernungspauschale bei Benutzung verschiedener Verkehrsmittel

Nach der Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer sind auch die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wieder gesondert absetzbar, soweit sie die Entfernungspauschale überschreiten. Arbeitnehmer legen die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oftmals auf unterschiedliche Weise zurück. Das heißt, für eine Teilstrecke wird der Pkw und für die weitere Teilstrecke öffentliche Verkehrsmittel benutzt (z.B. Park & Ride). In derartigen Mischfällen lässt die Verwaltung erfreulicherweise eine teilstreckenbezogene Ermittlung zu, ob die Entfernungspauschale oder die höheren Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anzusetzen sind. Die Entfernungspauschale ist zunächst für die Teilstrecke zu ermitteln, für die der Arbeitnehmer seinen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Pkw eingesetzt hat. Anschließend ist die Entfernungspauschale für die Teilstrecke zu ermitteln, für die der Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Beide Beträge ergeben die insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Arbeitstagen im Jahr mit dem eigenen Pkw 25 km zu einer verkehrsgünstig gelegenen Straßenbahnstation und von dort noch 5 km mit der Straßenbahn zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Die kürzeste maßgebende Entfernung (Straßenverbindung) beträgt 29 km. Die Monatskarte für die Straßenbahn kostet 44 EUR (x 12 = 528 EUR). Für die Teilstrecke mit dem eigenen Pkw von 25 km ergibt sich eine Entfernungspauschale von 220 Arbeitstagen x 25 km x 0,30 EUR = 1.650 EUR. Für die verbleibende Teilstrecke mit der Bahn von (29 km - 25 km =) 4 km errechnet sich eine Entfernungspauschale von 220 Arbeitstagen x 4 km x 0,30 EUR = 264 EUR. Im Vergleich mit diesem Betrag sind die tatsächlichen Aufwendungen von 528 EUR jährlich anzusetzen, so dass sich insgesamt eine Entfernungspauschale von 2.178 EUR ergibt.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.