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Kindergeldantrag durch das Kind: Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehnten Anspruch!
Den gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern und nicht die Kinder, denen es letztlich zugutekommen soll. Das Kindergeld wird in der Regel von den Eltern bei der zuständigen Familienkasse schriftlich beantragt. Den Antrag kann außer den Eltern aber auch jemand stellen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat.
In einem aktuellen Streitfall hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch wenn ein Kind berechtigt ist, das Kindergeld selbst zu beantragen, es mit einem eigenen Antrag dennoch keine erneute Entscheidung über den Kindergeldanspruch erreichen kann, den der Kindergeldberechtigte bereits geltend gemacht hat und der bestandskräftig abgelehnt wurde.
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zum Thema: | Einkommensteuer |