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Pflegekosten: Pflegegeld mindert außergewöhnliche Belastungen
Entstehen Ihnen oder Ihrem Ehegatten Pflegekosten, können Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Beachten Sie aber: Leistungen, die Sie aus einer Pflegezusatzversicherung erhalten, mindern diese Kosten.
Denn zwischen den Pflegekosten und den Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung besteht ein enger Zusammenhang, so das Finanzgericht Köln. Schließlich wird das Pflegegeld nur bei Einordnung in eine der drei Pflegestufen, die in den Versicherungsbedingungen definiert sind, gezahlt. Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigt.
Aufgrund der Hilfsbedürftigkeit entsteht Aufwand - und zwar durch Pflegeleistungen von Familienangehörigen oder Dritten wie beispielsweise Pflegediensten oder Pflegeheimen. Der Finanzierung dieses Aufwands dient das Pflegegeld, das zwar nicht konkret entstandene Kosten abdeckt und dem Begünstigten zur freien Verfügung steht, aber ohne den Anfall pflegebedingter Kosten undenkbar ist. Mit der Einteilung in Pflegestufen wird typisierend davon ausgegangen, dass je höher der Grad der Pflegebedürftigkeit ist, desto höhere Aufwendungen entstehen.
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