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Testamente und Verfügungen: Rückabwicklung kann hohe Schenkungsteuer auslösen!

Nicht nur bei Abfassung eines Testaments, sondern auch bei Verfügungen durch vorweggenommene Erbfolge sollten Sie sich sorgfältig über die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Konsequenzen informieren. Dabei sollten Sie auch genau abwägen, ob Sie diese Folgen tatsächlich auf Dauer so wünschen. Soll eine Schenkung nämlich später rückabgewickelt werden, weil bestimmte familiäre Begebenheiten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, kann dies für die Beteiligten äußerst teuer werden. So auch in einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall.

Das Gericht hat festgestellt: Haben Eltern ihr Grundstück unentgeltlich durch vorweggenommene Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt auf eine Tochter übertragen, unterliegt es der Schenkungsteuer, wenn das Grundstück nach dem Tod des Vaters auf die Mutter rückübertragen wird, damit diese dann alle ihre Töchter zu gleichen Teilen bedenken kann.

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zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

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