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Entfernungspauschale: Leasingsonderzahlungen können nicht extra berücksichtigt werden
Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie als Werbungskosten bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Durch den Ansatz der Entfernungspauschale von 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer sind sämtliche Aufwendungen für Fahrten mit dem Pkw zum Arbeitsplatz abgegolten. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass durch den Ansatz der Entfernungspauschale auch Leasingsonderzahlungen abgegolten sind und demnach nicht zusätzlich als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden können.
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zum Thema: | Einkommensteuer |