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Schmiergeldzahlungen: Besteuerung ist rechtmäßig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Besteuerung von Schmiergeldzahlungen zum Zeitpunkt des Zuflusses auch dann rechtmäßig ist, wenn diese in einem späteren Veranlagungszeitraum an den Arbeitgeber abgeführt werden müssen und sich im Jahr des Abflusses mangels Einkünften keine Verlustverrechnungsmöglichkeit ergibt.
Hinweis: In einer früheren Entscheidung, in der Bestechungsgelder zu sonstigen Einkünften geführt haben, hat der BFH jedoch zugelassen, die Rückzahlung in einem späteren Veranlagungszeitraum bereits im Zuflussjahr der Bestechungsgelder mindernd zu berücksichtigen. In vergleichbaren Fällen sollten Sie sich daher rechtzeitig an uns wenden, damit Ihre Rechte bestmöglich geltend gemacht werden können.
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zum Thema: | Einkommensteuer |