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Policendarlehen: Kurzfristige Vorfinanzierung der Anschaffungskosten aus Eigenmitteln ist unschädlich
Die auf eine Lebensversicherung aufgenommenen Policendarlehen stehen dem Abzug der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben und damit der Steuerbefreiung von Zinsen grundsätzlich entgegen. Dies gilt nicht, wenn die Darlehen unmittelbar und ausschließlich zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines zur Einkünfteerzielung genutzten Wirtschaftsguts dienen.
Mit aktuellem Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Darlehen aus Policendarlehen auch dann unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskoten dienen, wenn
- ein Teil dieser Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Steuerpflichtigen aus anderen Mitteln (z.B. Eigenmitteln) bezahlt wird,
- er bei Veranlassung dieser Zahlung aber berechtigt von einer Gutschrift der Darlehensvaluta spätestens zum Zahlungszeitpunkt ausgehen kann.
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zum Thema: | Einkommensteuer |