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Kinderförderung: Einkommen lässt sich durch pauschale Werbungskosten senken

Bei volljährigen Kindern in Ausbildung dürfen deren jährliche Einkünfte und Bezüge die Schwelle von 8.004 EUR nicht überschreiten. Ansonsten fallen aufgrund des sogenannten Fallbeil-Effekts für die Eltern Kindergeld und Steuervergünstigungen komplett weg. Wird diese Schwelle aber nur leicht überschritten, können vom Einkommen eines Kindes über 18 auch ohne gesonderten Nachweis Kontoführungsgebühren sowie die Kosten für die Reinigung spezieller Berufskleidung abgezogen werden. Denn nach dem Urteil des Finanzgerichts Saarland (FG) können Werbungskosten im Kleinbetragsbereich geschätzt werden, wenn nach der Lebenserfahrung entsprechende Aufwendungen anfallen. Im Streitfall akzeptierten die Richter bei einer Auszubildenden zur Krankenpflegerin ohne gesonderten Nachweis Werbungskosten für

  • Kontoführungsgebühren,
  • Fachliteratur sowie
  • Reinigung der Berufskleidung.

Das FG konnte insbesondere den rigiden Standpunkt der Familienkasse nicht nachvollziehen, dass es sich bei der im Rahmen einer Ausbildung im Krankenhaus getragenen Kleidung angesichts der strengen Hygienevorschriften nicht um typische Berufskleidung handeln sollte.

Für den Ansatz von weiteren Werbungskosten für Fachliteratur und Kontoführungsgebühren spricht, dass dieser geringe Aufwand der Lebenserfahrung entspricht. So erkennt die Finanzverwaltung Kontoführungsgebühren pauschal mit 16 EUR jährlich als Werbungskosten bei Arbeitnehmern an. Darüber hinaus ist die Anschaffung von Fachliteratur glaubwürdig, wenn sich das Kind auf seine Abschlussprüfung vorbereitet. 

Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht hatte den Fallbeil-Effekt bei der Einkommensgrenze im Juli 2010 als verfassungsgemäß eingestuft.

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zum Thema: Einkommensteuer

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