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Selbstanzeige: Straffreiheit lässt sich schwieriger erreichen

Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sieht verschärfte Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige von Privatpersonen, Freiberuflern, Unternehmern oder Geschäftsführern von Gesellschaften vor. Folgende Neuregelungen sind von besonderem Interesse:

Eine sogenannte gestückelte, mehrfache Selbstanzeige je nach Entdeckungsrisiko ist nicht mehr möglich. Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit wird nur noch dann mit Straffreiheit honoriert, wenn die Selbstanzeige vollständig ist.

Beispiel: Ein Sparer gibt dem Finanzamt nur die Geldanlagen bei einer Bank oder aus einem Land an, weil er hier ein konkretes Enddeckungsrisiko erkennt. Meldet er später einen anderen Sachverhalt wie etwa unversteuerte Betriebseinnahmen oder Gelder bei einem anderen Kreditinstitut nach, kann er insgesamt keine Straffreiheit erreichen - selbst wenn er die Steuernachzahlungen plus Hinterziehungszinsen begleicht.

Auch bei einer kompletten Nachmeldung ist die Straffreiheit bereits dann ausgeschlossen, wenn das Finanzamt die Anordnung einer Betriebsprüfung zur Post gegeben hat. Zuvor knüpfte der Ausschluss der Straffreiheit noch an das Erscheinen des Prüfers an.

Beispiel: Das Finanzamt versendet im Februar eine Prüfungsanordnung und beginnt im April mit der Prüfung. Bislang war die Selbstanzeige noch möglich, bis der Beamte vor der Tür stand. Dieses Zeitfenster von einem Monat soll in Zukunft entfallen.

Steht die Steuerfahndung vor der Tür, ist die Chance auf Straffreiheit ebenfalls vertan.

Diese verschärften Regeln gelten erst ab dem Verkündungstag des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes. Bis dahin kann die Teilselbstanzeige eines Steuersünders hinsichtlich der gebeichteten Sünden straffrei bleiben. Meldet er die verbliebenen Lücken erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, wird dies als neue Selbstanzeige gewertet. Insoweit bekommt er beispielsweise für Schwarzgelder aus Luxemburg, die er im Frühjahr 2011 nachmeldet, Straffreiheit, sollte er 2010 nur unversteuerte Kapitalerträge aus der Schweiz angegeben haben.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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