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Unentgeltliche Pkw-Nutzung: BFH zieht klare Grenze zur steuerfreien Sammelbeförderung
Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer zur Privatnutzung führt grundsätzlich zur Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu einem lohnsteuerpflichtigen Vorteil. Die Überlassung des Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfolgt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers, sondern vor allem im persönlichen Interesse des Arbeitnehmers.
Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer Sammelbeförderung liegen nicht vor. Eine unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel ist nur steuerfrei, soweit sie für den betrieblichen Einsatz der Arbeitnehmer notwendig ist. Die Übernahme der Arbeitnehmerbeförderung bedarf grundsätzlich einer besonderen Rechtsgrundlage wie einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
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zum Thema: | Einkommensteuer |