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Solidaritätszuschlag: Die Ergänzungsabgabe bleibt uns vorerst erhalten

Ein neuer Anlauf, den Solidaritätszuschlag zu Fall zu bringen, ist gescheitert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Solidaritätszuschlag der Jahre 2005 und 2007 untersucht und die Ergänzungsabgabe als verfassungsgemäß beurteilt. Der 5,5%ige Zuschlag dient seiner Ansicht nach noch immer dazu, den besonderen Finanzbedarf zu decken, der durch die Wiedervereinigung Deutschlands entstanden ist. Er muss auch nicht zeitlich begrenzt werden.

Hinweis: Der Solidaritätszuschlag wird seit 1995 ununterbrochen erhoben. Aufgrund dieser langen Zeitspanne überraschte es so manchen Prozessbeobachter, dass der BFH die Ergänzungsabgabe noch immer nicht als dauerhaftes Instrument der Steuerumverteilung eingestuft hat, zu dem sie nach seinem Urteil aber nicht werden darf. Eine solche Einordnung hätte zur Folge gehabt, dass die Abgabe nicht mehr von der Verfassung gedeckt wäre.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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