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Einfuhr: Wann sind polnische Zigaretten für den Eigenbedarf bestimmt?
Wer Zigaretten aus Polen einführen will, muss seit dem 01.01.2009 eine Freimenge von 800 Zigaretten beachten. Eine abgabenfreie Einfuhr setzt voraus, dass die Zigaretten für den Eigenbedarf bestimmt sind. Was genau als Eigenbedarf gilt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich genauer bestimmt.
Im Urteilsfall hatte der Zoll im Wagen einer Münchnerin 760 Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen gefunden. Da die damals gültige Freimenge von 200 Zigaretten überschritten war, hatte das Hauptzollamt 560 Zigaretten sichergestellt. Die kontrollierte Frau gab an, am Tag vor der Kontrolle zusammen mit ihrem Vater und ihren Großeltern nach Polen gefahren zu sein. Dort habe jeder für sich eine Stange Zigaretten gekauft. Erst in Deutschland hätten die Großeltern und der Vater ihr die Zigaretten geschenkt. Ihrer Ansicht nach waren sämtliche Zigaretten für den Eigenbedarf bestimmt.
Der BFH hat der Frau Recht gegeben. Die Zigaretten durften nicht sichergestellt werden, da der Vater und die Großeltern sie zunächst für ihren Eigenbedarf erworben hatten. Von einem Eigenbedarf gehen die Richter nämlich auch dann aus, wenn Waren nach der Einfuhr aufgrund von verwandtschaftlichen Beziehungen verschenkt werden.
Hinweis: Der Eigenbedarf setzt nach Auffassung der Richter nicht voraus, dass die Zigaretten vom Käufer selbst geraucht werden. Würde man den Eigenbedarf mit dem Eigenkonsum gleichsetzen, würde dies für Nichtraucher faktisch zu einem Erwerbsverbot führen.
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