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Außergewöhnliche Belastung: Zivilprozesskosten gehören unverändert nur selten dazu

In einem vielbeachteten Grundsatzurteil hatte der Bundesfinanzhof (BFH) 2011 seine langjährige Rechtsprechung zu Zivilprozesskosten aufgegeben und die zuvor zu enge Gesetzesauslegung deutlich entspannt. Demnach können die Parteien - unabhängig vom Streitthema - beim Gerichtsverfahren entstandene Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen lassen. Dies gilt, wenn ihre Rechtsverfolgung oder -verteidigung aus Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, wenn der Erfolg also ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg ist.

Bis zu diesem Urteil sprach folgende Annahme gegen die Zwangsläufigkeit solcher Kosten und damit gegen einen Steuerabzug: Entscheidet sich eine Person - trotz ungewissen Ausgangs - für ein Gerichtsverfahren, liegt die Ursache für die Kosten in seiner freien Entscheidung. 2011 hat der BFH aber argumentiert, dass sich Ansprüche regelmäßig nur gerichtlich durchsetzen oder abwehren lassen und dass das Prozesskostenrisiko daher nicht freiwillig übernommen wird.

Leider wendet die Finanzverwaltung dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an und hält an der ungünstigen alten Rechtsauffassung fest. Denn den Beamten würden für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der gewählten Behandlungsmethode oder der Hilfsmittel keine Instrumente zur Verfügung stehen, und sie müssten dies in einer erheblichen Anzahl von Fällen entscheiden. Daher können Zivilprozesskosten im Hinblick auf eine mögliche gesetzliche Neuregelung - mit denkbarer Rückwirkung auf die alte Rechtslage - weiterhin grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Hinweis: Absetzbar bleibt jedoch Aufwand, wenn das Verfahren existentiell wichtige Bereiche berührt und eine Person ohne dieses Gefahr laufen würde, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Darüber hinaus gehören Arbeitsgerichtsprozesse bei Arbeitnehmern in den Bereich der Werbungskosten. 

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zum Thema: Einkommensteuer

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