Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Kindergeld: Nachträgliche Festsetzung begründet keine Herabsetzung der Steuer

Erreichen Sie als Vater oder Mutter bei der Familienkasse die nachträgliche Festsetzung von Kindergeld, etwa weil Sie die Berufsausbildung Ihres volljährigen Kindes nachweisen, begründet dies keinen Anspruch auf Herabsetzung der bereits bestandskräftig festgesetzten Einkommensteuer.

Das Finanzamt muss einen Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen ändern, soweit

  • ein für ihn bindender Grundlagenbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird,
  • ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat oder
  • Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass dies erst nachträglich passiert ist.

Doch keine dieser gesetzlichen Voraussetzungen ist im Fall einer nachträglichen Festsetzung von Kindergeld gegeben. Daher muss das Finanzamt den mit Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid der Eltern auch nicht mehr ändern und die ihnen zustehenden Kinderfreibeträge abziehen - selbst wenn die Familienkasse entsprechende Änderungen vorgenommen hat.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.