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Rente ab 2005: Auch eine Einmalzahlung unterliegt der Besteuerung
Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass auch eine Einmalzahlung aus dem Versorgungswerk der Zahnärzte mit einem Anteil von 50 % der neuen Rentenbesteuerung unterliegt. Geklagt hatte ein Zahnarzt, der eine Rente aus dem Versorgungswerk der Zahnärzte bezog. Im Jahr 2005 hatte er eine Einmalzahlung vom Versorgungswerk erhalten.
Beispiel: Ein Rentner erhält eine Jahresrente von 40.000 EUR. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2005 unterliegen 50 % dieser Summe der Einkommensteuer. Diese 20.000 EUR sind seinen übrigen Einkünften hinzuzurechnen und dann mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Wäre die Zahlung ein Jahr früher erfolgt, wäre sie günstiger versteuert worden. Das letzte Wort in dieser Sache ist zwar noch nicht gesprochen, da gegen das Urteil eine Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt wurde. Dennoch zeigt die Entscheidung, wie stark die steuerliche Belastung von Renten durch die Reform seit 2005 zugenommen hat.
Hinweis: Der Anteil, der von einer Rente zu versteuern ist, steigt sukzessive mit dem Jahr des Renteneintritts. Bei einem Eintritt in die Altersrente im Jahr 2005 betrug er 50 % und wird im Jahr 2040 bei 100 % liegen.
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