Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für alle
Hundebetreuung: Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Ein sogenannter Dogsitter erbringt grundsätzlich haushaltsnahe Dienstleistungen. Zu diesen begünstigten Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung der Familie in einem Privathaushalt erbracht werden, gehören
- vor allem Kochen, Wäschepflege, Einkauf von Verbrauchsgütern, Reinigung und Pflege der Räume sowie des Gartens, Versorgung und Betreuung von Kindern und kranken Haushaltsangehörigen,
- aber auch Leistungen, die zur Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt aufgenommenen Tieres erbracht werden.
Denn das Füttern, die Fellpflege und das Ausführen eines Hundes werden üblicherweise vom Hundebesitzer oder seinen Haushaltsangehörigen erledigt.
Die Steuerermäßigung (von 20 % der Kosten, höchstens 4.000 EUR jährlich) bleibt allerdings versagt, wenn die Dienstleistung nicht im Haushalt des Hundebesitzers erbracht wird. Zu seinem Haushalt gehören die Wohnung bzw. das Haus sowie die Zubehörräume und Außenbereiche wie Hof und Garten. Schädlich für den Steuerabzug ist es also, wenn der Hund von der Betreuungsperson abgeholt, an einen anderen Ort gebracht und erst nach Abschluss der Betreuungszeit wieder zurückgebracht wird.
Beispiel: Umzugskosten sind haushaltsnahe Dienstleistungen, weil sich ein wesentlicher Teil typischer Umzugsarbeiten - wie das Ausräumen der alten und das Einräumen der neuen Wohnung - unmittelbar im häuslichen Bereich ereignet.
Werden die Haushaltsgegenstände dabei aber außerhalb des heimischen Bereichs gesäubert, sind die Reinigungskosten nicht absetzbar.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |