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Abgabe der Steuererklärung: Hohe Abschlusszahlung kann die Frist verkürzen
Ergibt sich aus dem Einkommensteuerbescheid der letzen Veranlagung eine hohe Abschlusszahlung, sind Finanzbeamte gehalten, die Steuererklärungen mit einer angemessenen Frist für einen Termin vor Ablauf der allgemein verlängerten Abgabefristen anzufordern. Dabei kann eine Abschlusszahlung bei der Einkommensteuer auch die frühzeitige Abgabe der Umsatz- und Gewerbesteuererklärung auslösen.
Grundsätzlich wird der Abgabetermin von Ende Mai bis zum 31.12. verlängert, wenn Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschalten. Es bleibt dem Finanzamt aber vorbehalten, die Erklärungen schon vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern - insbesondere dann, wenn es um eine Abschlusszahlung ab 15.000 EUR aufwärts geht. Ihre Aufforderung muss die Behörde dabei hinreichend klar und nachprüfbar darlegen und beispielsweise auf die aus der Veranlagung resultierende hohe Abschlusszahlung hinweisen.
Das ist aber kein Freibrief, denn sonst könnten die Finanzbehörden für alle Personen und Unternehmen, auf die diese Merkmale zutreffen, trotz steuerlicher Beratung verkürzte Erklärungsfristen anordnen. Und die grundsätzliche Rechtmäßigkeit einer Anforderung erlaubt es den Beamten überdies nicht, ohne weiteres auch die Steuererklärungen für die Folgejahre vorzeitig anzufordern.
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