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Einkommensteuer: Wann Pokergewinne steuerpflichtig sind

Der Erfolg beim Pokern hat wenig mit Glück zu tun - meint das Finanzgericht Köln (FG) und lässt einen Pokerspieler seine sechsstelligen Gewinne als gewerbliche Einkünfte versteuern.

Umstritten war in der mündlichen Verhandlung um die Preisgelder des hauptberuflichen Flugkapitäns insbesondere die Frage, ob beim Pokern das Glück oder das Geschick überwiegt. Die Finanzverwaltung verglich das Kartenspiel mit einer sportlichen Auseinandersetzung, bei der der Teilnehmer mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinnt. Demgegenüber argumentierte der Flugkapitän, sein Hobby sei ein Glücksspiel und der Gewinn deshalb - wie bei Lotterien oder Rennwetten - steuerfrei. Mal verliere und mal gewinne man, da man schließlich nicht beeinflussen könne, welche Karten man bekomme.

Doch kommt es laut FG bei der Beurteilung der Steuerpflicht gar nicht darauf an, ob der Erfolg eines Durchschnittsspielers oder eines einzelnen Blattes auf Zufall beruht. Maßgebend ist vielmehr, ob der Spieler durch sein individuelles Können über Jahre hinweg mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen und wiederholt hohe Gewinne erzielen kann. Deshalb unterliegen seine Gewinne der Einkommensteuer. Gegen das Urteil hat das FG allerdings die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.

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zum Thema: Einkommensteuer

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