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Pkw-Besteuerung: Einheitsregeln für die EU geplant

In der Debatte um die doppelte Besteuerung von grenzüberschreitenden Autokäufen innerhalb der EU will die Europäische Kommission neue Impulse setzen. Daher hat sie die derzeit gültigen Vorschriften für die Pkw-Besteuerung noch einmal erläutert und den Mitgliedstaaten ans Herz gelegt, die Grundregeln zu beachten und so den Binnenmarkt für Pkws zu stärken.

Die Kommission setzt sich seit Jahren für die Vereinheitlichung der nationalen Zulassung- und Kraftfahrzeugsteuern ein. Angesichts der Tatsache, dass jedes Jahr drei Millionen Autos von einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden, sei es unannehmbar, wie viele Steuerhindernisse dabei immer noch bestehen. Nicht nur Bürger und Unternehmen werden dadurch doppelt besteuert, sondern auch der Binnenmarkt zersplittert.

Da die einzelnen Mitgliedstaaten sich nicht über die bisherigen Vorschläge der Kommission zur Lösung der Problematik einigen konnten, müssen die EU-Vorschriften für die Pkw-Besteuerung hauptsächlich aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs abgeleitet werden. Derzeit laufen mehr als 300 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten, die nationalen Steuerregelungen sind weiterhin fragmentiert und es kommt nach wie vor zur Doppelbesteuerung von Pkws, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden.

Daher strebt die Kommission unter anderem folgende Maßnahmen an:

  • bessere Informationen zur Pkw-Besteuerung in grenzüberschreitenden Fällen
  • Erstattung eines Teils der Zulassungsteuer für Pkws, die dauerhaft in einen anderen EU-Staat verbracht werden
  • Erlass von Vorschriften für die vorübergehende Nutzung von Fahrzeugen, insbesondere Mietwagen, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind
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zum Thema: übrige Steuerarten

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