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Wohnsitz in Deutschland: Wenn die Wohnung nur eingeschränkt verfügbar ist

Seinen Wohnsitz hat man dort, wo man eine Wohnung unterhält, die man längerfristig zu behalten und zu nutzen plant. Diese Einordnung hat insbesondere Bedeutung für die persönliche Steuerpflicht und die familienbezogenen Entlastungen.

Unterhält ein Arbeitnehmer bereits in einem Nicht-EU-Staat (Drittland) einen Familienwohnsitz, dann begründet er in Deutschland in der Regel keinen steuerlichen Wohnsitz mehr. Das trifft beispielsweise auf Piloten zu, die sich gemeinsam mit Berufskollegen

  • im ständigen zeitlichen Wechsel und
  • ohne uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit

eine Mietwohnung in Deutschland teilen. Mit solch einer "Stand-by-Wohnung" erfüllen Piloten häufig ihre arbeitsvertragliche Pflicht, den Flugdienst auf Abruf innerhalb kürzester Zeit antreten zu können. Können sie die Wohnung nur dann nutzen, wenn sie nicht gerade von anderen Kollegen in Beschlag genommen ist, und haben sie keinen freien Zugriff auf die Wohnungsschlüssel, begründen sie dort auch keinen steuerlichen Wohnsitz. Denn dann - anders als beispielsweise bei einer Wohngemeinschaft - fehlt ihnen die Möglichkeit, zeitlich und räumlich uneingeschränkt über die Wohnung zu verfügen. Stattdessen müssen sie immer damit rechnen, sich anstelle der Stand-by-Wohnung ein anderes Übernachtungsquartier suchen zu müssen.

Hinweis: Ob sich ein Wohnsitz und die damit verbundene unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland für jemanden als Vor- oder Nachteil erweist, hängt von seinen individuellen Lebensumständen ab. Geht es allerdings darum, ob ein Kind beim Kindergeld berücksichtigt wird, ist ein inländischer Wohnsitz stets von Vorteil.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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