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Sonderausgaben: Spenden über PayPal vereinfacht nachweisen

Spenden an begünstigte Einrichtungen können Sie mit bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Die Gaben können sowohl in Geldleistungen als auch in Sachzuwendungen (privater oder betrieblicher Wirtschaftsgüter) bestehen. Bei sogenannten Aufwandsspenden handelt es sich um keine dritte Spendenform im engen Sinne, sondern um den Verzicht des Spenders auf die Auszahlung eines Betrags, der ihm für seine Leistung an die begünstigte Einrichtung zustehen würde.

Damit Ihnen das steuerliche Absetzen des zugewandten Betrags keine Schwierigkeiten bereitet, sollten Sie grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung vom Empfänger einholen und dabei auf die Einhaltung der formalen Vorgaben achten. Bei Kleinspenden bis zu 200 EUR dürfen Sie dem Finanzamt anstelle der Bescheinigung aber auch

  • einen Kontoauszug,
  • einen Bareinzahlungsbeleg der Bank mit dem Aufdruck "Zahlung erfolgt" oder
  • bei Onlinebanking den eigenen Ausdruck als Nachweis vorlegen.

Gleiches gilt in Katastrophenfällen wie dem Hochwasser im Juni dieses Jahres, wenn für die Spenden extra ein Sonderkonto eingerichtet wird.

Da immer mehr gemeinnützige Organisationen auf ihren Websites auch das Spenden über "PayPal" ermöglichen, hat sich die Finanzverwaltung der Frage angenommen, ob der vereinfachte Zuwendungsnachweis auch bei Spenden erlaubt sein soll, die über dieses Onlinebezahlsystem abgewickelt werden. Da sie PayPal dabei als ein ordnungsgemäßes Kreditinstitut eingestuft hat, genügen ihr als Buchungsbestätigung

  1. der Kontoauszug des PayPal-Kontos mit dem Namen des Kontoinhabers und seiner E-Mail-Adresse sowie
  2. der Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende.

Zudem muss dem Finanzamt ein vom Spendenempfänger hergestellter Beleg vorliegen, dem es den steuerbegünstigten Zweck der Einrichtung, deren Freistellung von der Körperschaftsteuer und den Verwendungszweck der Zuwendung entnehmen kann. Diesen Beleg kann die gemeinnützige Organisation dem Spender auch als Download zur Verfügung stellen.

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zum Thema: Einkommensteuer

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