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Europäischer Gerichtshof: Hypothetische Fragen werden nicht beantwortet

Das höchste europäische Gericht in der EU ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg. Es ist dafür zuständig, den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Hilfestellungen bei der Auslegung des Europarechts zu geben. Der Aufgabenbereich umfasst dabei das gesamte Europarecht, zudem auch Teile des Steuerrechts gehören. Bestehen daher Zweifel bei der Auslegung eines deutschen Steuergesetzes im Hinblick auf das Europäische Recht, ist diese Frage vor dem EuGH im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsersuchens zu klären. Dabei sind die obersten nationalen Gerichte der einzelnen Mitgliedstaaten (in Deutschland der Bundesfinanzhof) sogar zwingend verpflichtet, entsprechende Fragen dem EuGH vorzulegen.

Hinweis: Der EuGH ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

In einer neueren Entscheidung hat der EuGH den Fragen der nationalen Gerichte jedoch Grenzen gesetzt. In dem Fall aus Bulgarien ging es um einen Streit zwischen einem Unternehmen und dem bulgarischen Zoll. Dieser Streit hatte sich jedoch im Verlauf des Verfahrens erledigt. In einem solchen Fall sieht der EuGH auch keine Veranlassung mehr, auf die an ihn gerichteten rechtlichen Fragen zu antworten. Das Gericht macht deutlich, dass es für die Beantwortung hypothetischer Streitfragen nicht zuständig ist.

Hinweis: Stellt sich im Rahmen eines Verfahrens heraus, dass die vorgelegte Frage für die in einem Rechtsstreit zu treffende Entscheidung offensichtlich nicht oder nicht mehr erheblich ist, so muss der EuGH feststellen, dass er keine Entscheidung treffen kann.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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