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Vorausgefüllte Steuererklärung: BMF veröffentlicht amtliche Muster für Vollmachten
Steuerbürger können Anfang 2014 die Leistungen der sogenannten "vorausgefüllten Steuererklärung" nutzen. Hinter diesem Namen verbirgt sich ein Projekt der Finanzverwaltung, das den elektronischen Abruf von Einkommensteuererklärungsdaten vorsieht, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind. Eine komplett vorausgefüllte Steuererklärung, wie der Name suggeriert, wird jedoch vorerst noch nicht geboten. Vielmehr stellt die Finanzverwaltung den Bürgern in einer ersten Stufe lediglich die gespeicherten Stammdaten und Belege (z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen) zur Verfügung.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist in einem aktuellen Schreiben darauf hin, dass dieser Service nur genutzt werden kann, wenn sich der Steuerbürger zuvor im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) registriert hat. Ist die Anmeldung erfolgt, können die Daten über das ElsterOnline-Portal, das Programm ElsterFormular oder über eine kommerzielle Steuersoftware abgerufen werden. Das Ministerium weist weiter darauf hin, dass auch Dritte wie zum Beispiel Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine zum Datenabruf bevollmächtigt werden können. Sie sollen künftig die Möglichkeit bekommen, ihre erhaltenen Vollmachten elektronisch an die Finanzverwaltung übersenden zu können. Zu diesem Zweck müssen die Vollmachten aber bestimmten amtlichen Mustern folgen, die das BMF als Anlage zu seinem Schreiben bekanntgegeben hat.
Hinweis: Sofern Berater und Lohnsteuerhilfevereine ihre Vollmachten auf herkömmlichem Papierweg beim Finanzamt einreichen wollen, sind sie nicht an diese amtlichen Muster gebunden.
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