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Preisgelder: Wann das Finanzamt zur Kasse bittet
"And the winner is…" - wenn Sie Ihren Namen einmal an dieser Stelle hören und ein Preisgeld entgegennehmen, sollten Sie die hierfür geltenden Besteuerungsgrundsätze kennen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) hat in einer aktuellen Verfügung zusammengefasst, wann Preisgelder der Einkommensteuer unterliegen bzw. steuerfrei bezogen werden können. Danach gilt:
- Preisgelder sind steuerpflichtig, wenn sie in untrennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer einkommensteuerlichen Einkunftsart stehen. Das ist der Fall, wenn die Preisverleihung den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und Ziel und Folge der ausgeübten Tätigkeit ist - beispielsweise wenn der Gewinner ein originelles Werk geschaffen oder eine besondere Leistung erbracht hat, um den Preis zu erzielen (z.B. bei Ideenwettbewerben von Architekten).
- Steuerpflichtige Preisgelder sind ferner anzunehmen, wenn es sich um eine werbewirksame Auszeichnung bei betriebs- oder berufsbezogenen Ausstellungen handelt oder um Geldpreise mit Zuschusscharakter, die vom Preisträger im Rahmen seiner beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit verwendet werden müssen (z.B. Starthilfe nach Meisterprüfung, zweckgebundener Filmpreis zur Herstellung neuer Filme).
- Steuerfrei bleiben Preisgelder hingegen, wenn die Auszeichnung ein Lebenswerk oder Gesamtschaffen würdigt, die Persönlichkeit des Preisträgers ehrt, eine persönliche Grundhaltung honoriert oder eine Vorbildfunktion herausstellt. In solchen Fällen besteht kein Zusammenhang mit einer Einkunftsart.
- Ob ein Preis mit einer Einkunftsart zusammenhängt oder der privaten (nicht steuerbaren) Sphäre zuzurechnen ist, entscheidet sich nach seinen Ausschreibungsbedingungen und den Zielen, die der Preisverleihung zugrunde liegen.
Hinweis: Die von der OFD erklärten Grundsätze stammen aus Weisungen des Bundesfinanzministeriums aus den Jahren 1996 und 2002. Die OFD hat diese Ausführungen lediglich um den Zusatz ergänzt, dass sich die Steuerfreiheit eines konkreten Preisgeldes auch aus einer Einzelentscheidung des Hessischen Ministeriums der Finanzen ergeben kann. Dies sei beispielsweise beim Theodor-Wolff-Preis, dem Wächterpreis der Tagespresse, dem Deutschen Zukunftspreis für Technik und Innovation sowie dem hessischen Kultur- und Förderpreis des Kuratoriums Hessischer Kulturpreis der Fall.
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