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Auswertung eines Grundlagenbescheids: BFH erkennt Last-Minute-Zustellung des Finanzamts an
Zwei Jahre haben die Finanzämter Zeit, um Feststellungen aus einem Grundlagenbescheid (z.B. Gewinnfeststellungsbescheid) in den Einkommensteuerbescheid des Bürgers zu übernehmen; die Frist beginnt einen Tag nach Bekanntgabe des ersteren.
Dass diese Verjährungsfrist mitunter mit sehr spitzer Feder berechnet werden muss, zeigt ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofs (BFH). Vorliegend hatte das Finanzamt einen vom 30.12.2009 datierten Grundlagenbescheid lange Zeit unbearbeitet gelassen. Die Auswertung erfolgte erst in einem Einkommensteuerbescheid, den der Sachbearbeiter des Finanzamts am 04.01.2012 persönlich in den Briefkasten des Steuerbürgers einwarf. Was auf den ersten Blick verspätet erscheint, wurde vom BFH als noch fristgemäß anerkannt.
Die Begründung: Nach der sogenannten Zugangsvermutung der Abgabenordnung gilt ein postalisch im Inland verschickter Verwaltungsakt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben; in diesem Fall trifft das auf Samstag, den 02.01.2010, zu. Fällt das Ende der Drei-Tages-Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Bekanntgabetag aber auf den nächstfolgenden Werktag. Somit war der Grundlagenbescheid am Montag, den 04.01.2010, bekanntgegeben worden, so dass die zweijährige Auswertungsfrist erst am 04.01.2012 um Mitternacht abgelaufen war. Indem der Sachbearbeiter des Finanzamts den Steuerbescheid am 04.01.2012 persönlich ausgeliefert hatte, handelte er noch rechtzeitig. Der Steuerbürger konnte den Ansatz eines erhöhten Gewinnanteils in seinem Einkommensteuerbescheid deshalb nicht mit Hinweis auf eine eingetretene Verjährung abwenden.
Hinweis: Für die Wahrung der Festsetzungsfrist reicht es nach den Regeln der Abgabenordnung bereits aus, wenn der Bescheid das Finanzamt vor Fristablauf verlässt. Das war vorliegend der Fall, da sich aus mehreren Zeugenaussagen ergab, dass der Sachbearbeiter den Bescheid am 04.01.2012 persönlich eingeworfen hatte.
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