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Unternehmereigenschaft: Professioneller Spieler muss Umsatzsteuer zahlen
Poker ist ein Glücksspiel. Trotzdem ist das Finanzgericht Münster (FG) zu dem Schluss gekommen, dass die Einnahmen eines professionellen Pokerspielers umsatzsteuerpflichtig sind. Zu dieser Einschätzung gelangte es im Fall eines ehemaligen Arbeitnehmers, der seine Arbeit aufgegeben hatte und seinen Lebensunterhalt seither durch die Teilnahme an Pokerturnieren verdiente. Außerdem spielte er bei sogenannten Cash- bzw. Ring-Games mit.
Das FG sieht in der Tätigkeit als Kartenspieler eine unternehmerische Betätigung. Denn Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Und als gewerblich oder beruflich gilt jede Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen. Es ist nicht erforderlich, dass der Unternehmer auch Gewinne zu erzielen beabsichtigt.
Diese Voraussetzungen waren im Fall des Pokerspielers erfüllt: Er hatte über einen Zeitraum von mindestens neun Jahren an diversen Turnieren und Spielen teilgenommen. Mit der Teilnahme wollte er Preisgelder erzielen. Dass er über zwei Jahre lediglich Verluste eingefahren hatte, war für die Unternehmereigenschaft unerheblich. Denn relevant ist lediglich die Absicht, Einnahmen - nicht Gewinne - zu erzielen.
Vor allem qualifizierte das FG das Pokerspiel jedoch deshalb als unternehmerische Tätigkeit, weil es sich um keine reine Freizeitgestaltung handelte. Vielmehr zeichnete sich das Bild eines Berufssportlers ab. Dafür sprachen unter anderem der große Umfang der Reisetätigkeit und die Häufigkeit der Teilnahme an Turnieren.
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