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Kindergeldrückforderung: Bei unrichtiger Belehrung haben Sie ein Jahr für den Einspruch

Sie haben Kinder? Dann bekommen Sie höchstwahrscheinlich auch Kindergeld - bis der Nachwuchs irgendwann zu alt ist. Bei der Bestimmung dieses Zeitpunkts passieren der Kindergeldkasse allerdings auch mal Fehler. Denn für das Ende des Zahlungsanspruchs ist nicht nur das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze relevant. Auch eine mögliche Ausbildung, ein Wehrdienst oder Studium des Kindes sind bedeutend und können dazu führen, dass das Kindergeld auch nach dem 18. Lebensjahr weitergezahlt wird.

Meistens werden das Kindergeld und die entsprechenden Bescheide nicht im Tätigkeitsbereich eines Steuerberaters vermutet. Aber da die Voraussetzungen dieser Unterstützung im Steuerrecht verankert sind, kann bei Fehlern auch ein Steuerberater für seinen Mandanten tätig werden. So etwa im Fall eines Vaters aus Köln, der für zwei Jahre rückwirkend Kindergeld zurückzahlen sollte. Er beschwerte sich über den fehlerhaften Bescheid und legte Unterlagen vor, die die Rückforderung eigentlich obsolet gemacht hätten. Die einmonatige Einspruchsfrist war jedoch bereits abgelaufen. Üblicherweise hätte auch eine Klage keinen Erfolg mehr haben können.

Im Fall des Vaters war nach Auffassung des Finanzgerichts Köln (FG) jedoch nicht die standardmäßige Monats-, sondern eine Jahresfrist geboten. Dadurch, dass die Finanzbehörde die Rechtsbehelfsbelehrung völlig verwirrend formuliert hatte, konnte das Gericht diese nämlich nur als unrichtig bezeichnen. Nicht nur, dass die Belehrung jegliche Systematik und Ordnung vermissen ließ. Am Ende wurde auch noch auf die Möglichkeit verwiesen, bei einer Beanstandung mit der betroffenen Behörde in Kontakt zu treten. Dies erweckte den Eindruck, als ob es zwei Möglichkeiten für eine Korrektur des Bescheids gäbe.

Da bei einer Unrichtigkeit automatisch die Jahresfrist greift, konnte der Vater das Kindergeld trotz der widrigen Umstände behalten.

Hinweis: In diesem Fall hatte der Vater trotz des Fristversäumnisses Glück. Wenn Sie mit ähnlichen Fehlern konfrontiert sind, wenden Sie sich bitte direkt an uns, damit wir rechtliche Nachteile beim Kindergeld für Sie verhindern können.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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