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Elektronische Datenübermittlung: Wann ein fehlerhafter Bescheid nicht mehr geändert werden kann
Durch die breite öffentliche Diskussion um den "gläsernen Bürger" wissen Sie vermutlich, dass auch das Finanzamt eine Menge elektronisch übermittelter Daten über Sie hat. Das war nicht immer so: Die Krankenversicherungsbeiträge konnten beispielsweise erstmalig für das Jahr 2010 elektronisch übermittelt werden. Hierfür mussten die Versicherten ihr Einverständnis geben.
Damals übersandte ein Ehepaar aus Hessen gleichzeitig mit seiner Steuererklärung auch die Papierbelege der Krankenkasse. Versehentlich trugen die Eheleute allerdings überhöhte Krankenversicherungsbeiträge ein - das Finanzamt bemerkte nichts und erließ einen Einkommensteuerbescheid auf Grundlage der falschen Zahlen. Der Fehler fiel den Beamten erst später in einem automatischen Abgleich mit den Daten auf, die die Krankenversicherung übermittelt hatte. Daraufhin änderten sie die Steuerfestsetzung.
Die Datenübermittlung hatte jedoch bereits vor dem Erlass des Bescheids stattgefunden. Daher hat das Finanzgericht Hessen klargestellt, dass das Finanzamt seine Steuerfestsetzung zwar nachträglich ändern kann, wenn es eine Abweichung zwischen den elektronisch übermittelten und den im Steuerbescheid anerkannten Beträgen feststellt. Lagen die Daten dem Finanzamt aber bereits bei der ersten Steuerfestsetzung vor, hat es dazu kein Recht mehr. Eine Änderung des Steuerbescheids setzt auch immer eine Änderung der elektronisch übermittelten Daten voraus.
Durch den verspäteten Datenabgleich hat das Finanzamt seine Änderungsmöglichkeit verpasst. Denn Steuerzahler müssen in diesem Fall ihren bestandskräftigen Steuerbescheiden vertrauen können. Glück für das Ehepaar - zumindest vorerst. Denn endgültig wird erst der Bundesfinanzhof (BFH) über den Streitfall entscheiden.
Hinweis: Sollte bei Ihnen in einem vergleichbaren Fall noch ein Einspruch oder eine Klage offen sein, sollten wir über ein Ruhen des Verfahrens beraten. Da die Revision beim BFH eingelegt wurde, ist uns diese Möglichkeit nun gegeben.
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