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Steuerklassen: Kein mehrmaliger Wechsel zur Elterngeldoptimierung

Sind Sie unverheiratet? Dann ist dieser Artikel weniger interessant für Sie. Denn es geht es um Steuerklassenwechsel. In der Regel ist ein Steuerklassenwechsel nur zwischen Eheleuten möglich. Die "gute" Steuerklasse III (doppelter Grundfreibetrag, geringerer monatlicher Lohnsteuerabzug) sollte man beispielsweise dann mit der "schlechten" Steuerklasse V (kein Grundfreibetrag, höherer monatlicher Lohnsteuerabzug) kombinieren, wenn die Einkommensverhältnisse stark auseinandergehen. Als Faustregel kann man sich merken, dass bei einem Einkommensverhältnis von 60:40 eine Aufteilung auf die Steuerklassen III und V sinnvoll ist.

Allerdings gibt es noch andere Gründe, das monatliche Nettoeinkommen zu erhöhen. Denn Sozialleistungen wie das Elterngeld stellen auf das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate ab. Je höher das Nettoeinkommen war, desto höher fällt das Elterngeld aus. Bei einer geschickten Steuerklassenwahl können so leicht mehrere Tausend Euro Elterngeld zusätzlich herauskommen.

Doch aufgepasst! Die Steuerklasse kann man nur einmal im Jahr wechseln. Ein mehrfacher Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Solch eine Ausnahme liegt beispielsweise beim Verlust des Arbeitsplatzes, beim Tod eines Partners oder bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach einer Elternzeit oder Arbeitslosigkeit vor. Das Elterngeld erhöhen zu wollen ist dagegen kein Grund für einen mehrfachen Wechsel innerhalb eines Jahres. Ein Wechsel ist dann erst wieder im Folgejahr möglich.

So hat zumindest das Finanzgericht Köln (FG) im Fall eines Ehepaars entschieden, das im Februar die Steuerklasse gewechselt hatte und im April - nach dem Bekanntwerden einer ungeplanten Schwangerschaft - erneut wechseln wollte. Die Begründung, auf ein höheres Elterngeld kommen zu wollen, reichte dem FG für einen erneuten Wechsel nicht aus. Das Paar erhielt dadurch über 3.000 EUR Elterngeld weniger, als es mit einer geeigneteren Steuerklassenwahl hätte erreichen können.

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zum Thema: Einkommensteuer

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