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IPSC-Schießen: "Sport" im gemeinnützigkeitsrechtlichen Sinne
Beim sogenannten IPSC-Schießen handelt es sich um eine dynamische Schießsportdisziplin, bei der ein Schütze in möglichst kurzer Zeit einen festgelegten Parcours mit abstrakten Zielscheiben absolvieren muss. Ein Schießsportverein aus Niedersachsen, der auch das IPSC-Schießen fördert, hat nun vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ein wichtiges Urteil zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Anerkennung erstritten.
2015 hatte der Verein beim Finanzamt zunächst vergeblich die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit beantragt. Das Amt lehnte ab und verwies darauf, dass das IPSC-Schießen keine die Allgemeinheit fördernde Sportart sei.
Dem widersprach der BFH und urteilte, dass ein Verein zur Förderung des (IPSC-)Schießsports sehr wohl die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit erfülle. Die Bundesrichter hoben hervor, dass das IPSC-Schießen ein "Sport" im gemeinnützigkeitsrechtlichen Sinne sei und die Allgemeinheit fördere.
Die Satzung des Vereins enthielt im konkreten Fall weder einen Verstoß gegen die objektive Wertordnung des Grundgesetzes noch gegen die allgemeine Rechtsordnung. Der BFH schloss sich der Würdigung der Vorinstanz an, wonach beim IPSC-Schießen keine kriegsähnlichen Situationen nachgestellt würden und auch keine Ähnlichkeiten mit einem Häuserkampf oder einem kampfmäßigen Schießen gegeben seien.
Er berücksichtigte, dass der Verein Mitglied eines als gemeinnützig anerkannten Bundesverbands war und das IPSC-Schießen als Bestandteil von dessen Sportordnung bereits vom Bundesverwaltungsamt ausdrücklich genehmigt worden war.
Hinweis: Das BFH-Urteil hat große Bedeutung für die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung von Schieß- und Schützenvereinen und steht im Widerspruch zur derzeitigen Weisungslage der Finanzämter, die das IPSC-Schießen nicht als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts anerkennen. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung ihren Standpunkt angesichts der anderslautenden Rechtsprechung nun aufgeben wird.
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