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Kindergeldanspruch: Wann endet die Meldung als "arbeitsuchend"?
Für Kinder im Alter zwischen 18 und 20 Jahren besteht auch dann noch ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge, wenn sie sich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, jedoch bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitsuchend gemeldet sind.
Wann ein Kind in diesem Sinne "arbeitsuchend" ist, hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall untersucht, in dem eine volljährige Tochter nach ihrer Schulausbildung und einem Auslandsjahr als Au-pair vorübergehend arbeitsuchend war. Die Familienkasse hatte einen Kindergeldanspruch für die Zeit der Arbeitsuche abgelehnt und darauf verwiesen, dass das Kind bei der Agentur für Arbeit nicht als arbeitsuchend gemeldet war. Die Mutter klagte gegen die Entscheidung der Kasse. Im Prozessverlauf ergab sich, dass die Tochter im ersten Monat nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland eben doch als arbeitsuchend gemeldet war und es danach zu einem Gesprächstermin zwischen der Agentur und ihr gekommen war. In Folge dieses Termins stellte die Agentur ihre Vermittlungsbemühungen ein und der "Beratungsprozess" wurde einvernehmlich beendet.
Der BFH gestand der Mutter das Kindergeld gleichwohl für den kompletten Zeitraum der Arbeitsuche zu und erklärte, dass die ursprünglich abgegebene Arbeitsuchendmeldung nicht wirksam revidiert worden war. Der Status "arbeitsuchend" ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung etwa dann beendet, wenn das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begeht, welche die Arbeitsagentur zur Einstellung der Vermittlung berechtigt. Liegt keine solche Pflichtverletzung vor, läuft der Status als Arbeitsuchender nur aus, wenn das Kind dies entweder selbst verlangt oder eine wirksame Einstellungsverfügung ergeht.
Hinweis: Im vorliegenden Fall ließ sich keine Pflichtverletzung des Kindes feststellen. Die Arbeitsuchendmeldung bestand somit fort, da weder eine wirksame Einstellungsverfügung noch der Wunsch des Kindes nach einer Abmeldung vorgelegen hatte. Dass die Beratung und die Vermittlung damals einvernehmlich beendet wurden, führte hingegen nicht zum Wegfall der Arbeitsuchendmeldung.
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