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Kampf gegen Finanzkriminalität: Expertise der Steuerfahndung in neuem Landesamt gebündelt

Die Spur des Geldes ist heutzutage meist digital und flüchtig. Um ihr besser folgen zu können, nimmt in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2024 das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) seine Arbeit auf. Im Fokus der neuen Behörde steht die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

Der Aufbau des neuen Landesamts erfolgt in zwei Stufen: Ab 2024 tritt es zunächst als elftes Amt neben die bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in NRW. Es bündelt dann im ersten Schritt die bisherigen Sondereinheiten der Steuerfahndung mit überregionalem Bezug, wie die Taskforce zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus sowie die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Im zweiten Schritt sollen dann zum 01.01.2025 die zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung unter Beibehaltung der örtlichen Standorte organisatorisch in das LBF NRW integriert werden. In dieser zweiten Phase ist auch eine personelle Aufstockung des neuen Amts beabsichtigt.

Hinweis: Einen Schwerpunkt der neuen Behörde bildet die Bekämpfung digitaler Kriminalitätsphänomene wie multinational aufgelegte Karussellgeschäfte zum Umsatzsteuerbetrug oder Hinterziehungsdelikte in Kombination mit Geldwäsche.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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