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Europameisterschaftsnachlese: Wie und wo werden eigentlich UEFA-Preisgelder versteuert?
Bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland haben die Nationalmannschaften um Preisgelder in Höhe von insgesamt 331 Mio. EUR gespielt. Für die Veranstalter UEFA und DFB ist das Turnier ein großer wirtschaftlicher Erfolg. Sie erwarten einen Gewinn von 1,7 Mrd. EUR. An Steuern sollen davon 65 Mio. EUR, also gerade einmal 3,8 % des Gewinns bzw. 10 % der Ausgaben zurück nach Deutschland fließen.
Als Antrittsprämie gab es für die 24 qualifizierten Nationalteams jeweils 9,25 Mio. EUR von der UEFA. Dazu erhielt jede Mannschaft für jeden Sieg 1 Mio. EUR bzw. 500.000 EUR für jedes Unentschieden bei den Gruppenspielen. Die 16 Teams, die das Achtelfinale erreichten, erhielten jeweils 1,5 Mio. EUR. Das Viertelfinale brachte 2,5 Mio. EUR ein und für den Einzug ins Halbfinale gab es 4 Mio. EUR. Der Vizeeuropameister strich ganze 5 Mio. EUR ein und der Europameister konnte sich über eine Siegesprämie in Höhe von 8 Mio. EUR freuen.
Die nationalen Verbände legen für ihr Land jeweils eigenständig vertraglich fest, wie viel sie ihren Spielern, Trainern usw. von den erfolgsbezogenen Preisgeldern vertraglich zukommen lassen. Es wird also nur ein Teil davon an die Spieler weitergegeben. Bekanntlich werden die Nationalmannschaften aus Spielern von verschiedenen Clubs zusammengestellt. Der jeweilige Fußballclub, für den sie normalerweise vertraglich spielen, ist ihr Arbeitgeber. In dieser Funktion zahlt er seinen angestellten Spielern die Vereinsgehälter aus und ist für deren Besteuerung zuständig.
Analog verhält es sich mit den Prämien, welche die deutschen Spieler vom DFB erhalten. Der Heimatverein muss die Steuern abführen, solange es sich um einen deutschen Profi-Club handelt. Da der DFB eine große Auswahl hat, die besten Spieler aus allen Clubs in die Nationalmannschaft zu berufen, gehören alle Spieler zu den Spitzenverdienern. Daher kommt bei der Versteuerung der Preisgelder der Spitzensteuersatz in Höhe von 45 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zum Tragen. Sozialabgaben spielen in dieser Gehaltsklasse keine Rolle mehr, da die Beitragsbemessungsgrenzen mit dem Grundgehalt überschritten sind.
Spieler anderer europäischer Nationalmannschaften müssen die Beträge in dem Land versteuern, in dem sie entstanden sind. Somit hat Deutschland als Austragungsland dem Grunde nach das Besteuerungsrecht, was nicht gleichzeitig bedeutet, dass alle Nationalteams die Prämien in Deutschland versteuern. Hierfür müsste man wissen, welche Steuererleichterungen und Steuererlasse das Bundesfinanzministerium gewährt. Die Einnahmen der UEFA jedenfalls werden größtenteils steuerfrei belassen, wobei über die exakte Höhe bislang von Regierungsseite geschwiegen wird. Ob dies gleichfalls für die Preisgelder der nationalen Fußballverbände gilt, ist ebenso unbekannt.
Hinweis: Allgemein gilt im internationalen Profi-Spielbetrieb für Mannschaftssportarten ein kompletter Steuererlass, wenn dieser im Gegenzug auch in dem jeweiligen ausländischen Staat für die in Deutschland ansässigen Sportler und Clubs gilt.
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