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Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, umfassende Steueranpassungen beschlossen Elektromobilität: Neue Steuervorteile sollen E-Firmenwagen attraktiver machen Getrenntlebende Eltern: Wer Kinderbetreuungskosten und den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag absetzen darf Kein Datenschutzverstoß: Finanzamt darf Mietverträge vom Vermieter ohne Zustimmung der Mieter anfordern Bevollmächtigter widerruft Vollmacht: Wann Steuerbescheide trotzdem wirksam bekanntgegeben sind Zustellung von Gerichtspost: Postbote muss auch an Samstagen zunächst an Kanzleiräumen klingeln Rentner und Pensionäre aufgepasst: Vereinfachte Einkommensteuererklärungen werden in vier Bundesländern akzeptiert Statistik Steuerstraftaten: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.600 Fälle Schwarze Auslandskonten: Steuerstrafverfahren gegen Geheimagenten ausgesetzt Prozesskosten: Wann sind Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig? Außergewöhnliche Belastung: Können Aufwendungen für eine Adoption steuerlich berücksichtigt werden? Verwaltungsakt: Bekanntgabe bei mehreren Empfangsbevollmächtigten Verspätungszuschlag: Kann auch bei Erstattungen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden? Sonderausgaben oder Werbungskosten: Welche Versicherungsbeiträge die Steuerlast senken können Kirchensteuer: In welchen Fällen sich die (Gesamt-)Steuerlast senken lässt Hinweis für Alleinerziehende: Wann eine neue Liebe den Entlastungsbetrag entfallen lässt Hundesteuer 2023: Städte und Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen

Schwarze Auslandskonten: Steuerstrafverfahren gegen Geheimagenten ausgesetzt

Haben Geheimagenten eine Lizenz zum Steuern sparen? Diese interessante Frage beschäftigt momentan verschiedene Gerichte in Nordrhein-Westfalen. Anlass ist der Fall eines Geheimagenten, der seine Auslandskonten offenbar nicht vor dem Fiskus geheim halten konnte und dem in einem Verfahren vor dem Landgericht Bochum (LG) nun eine Steuerhinterziehung in zehn Fällen und versuchte Steuerhinterziehung in zwei Fällen vorgeworfen wird. Der Vorwurf: Er soll gegenüber seinem zuständigen Finanzamt erhebliche Vermögensanlagen auf ausländischen Konten verschwiegen haben.

Der Agent beruft sich darauf, dass es sich bei den fraglichen Geldern um einen Treuhandfonds westlicher Sicherheitsbehörden handele, der vom Auslandsgeheimdienst eines anderen Staates verwaltet werde. Der Fonds sei absprachegemäß genutzt worden, um seine operativen Einsätze als Geheimagent zu finanzieren. Über die steuerrechtlichen Fragen hierbei wird derzeit noch ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf geführt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat nun entschieden, dass das vor dem LG geführte Steuerstrafverfahren auszusetzen ist. Im vorliegenden Fall stehen staatliche Geheimhaltungsinteressen (hinsichtlich der Geldflüsse im Zusammenhang mit einer geheimdienstlichen Tätigkeit) in Konflikt mit dem staatlichen Steueranspruch. Für die Entscheidung im Strafverfahren ist daher (auch) die Rechtsfrage maßgeblich, ob die Einkünfte in einer solchen Konstellation steuerrechtlich überhaupt erklärt werden müssen. Diese Rechtsfrage ist nun zunächst durch die Finanzgerichte zu beantworten.

Hinweis: Es bleibt abzuwarten, wie sich die finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Besteuerung der mutmaßlich geheimen staatlichen Treuhandgelder äußern wird. Sollte ein gewöhnlicher Steuerzahler mit schwarzen Auslandskonten entdeckt werden, kann er sich gegenüber seinem Finanzamt wohl kaum auf staatliche Geheimhaltungsinteressen berufen. Der Ausgang des Verfahrens dürfte daher nur für Steuerzahler richtungsweisend sein, die tatsächlich in geheimer Mission unterwegs sind.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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