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Zinsverbilligte Darlehensgewährung: Wie der Zinsvorteil für schenkungssteuerliche Zwecke ermittelt wird Gemischt-freigebige Grundstücksschenkung: Wann die Schenkungsteuer bei vertraglich verankerter Vollzugshemmung entsteht Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Kosten für Kunstexpertin und Inventareinlagerung sind absetzbar Schriftsatznachlass: FG muss bei überraschendem Hinweis eine Frist zur Stellungnahme einräumen Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit: Vermutungsregelung greift nur bei expliziter Nennung im Verfassungsschutzbericht Begründung von Urteilen: Finanzgericht kann auf Argumentation des Finanzamts verweisen Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit: Extremistische Körperschaften sind steuerlich nicht begünstigt Cum-Ex-Skandal: Cum-Ex-Angeklagte werden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt Neue E-Rezepte: Rezeptkosten können durch Kassenbeleg oder Rechnung der Apotheke nachgewiesen werden Sonderausgaben mit Auslandsbezug: BMF veröffentlicht neue Aufteilungsmaßstäbe für Globalbeiträge Eine Frage des berechtigten Interesses: Kann man seine Steuerakten "einfach mal so" einsehen? Steuerzahler aufgepasst: Diese steuerlichen Änderungen sind 2025 in Kraft getreten Neu im laufenden Jahr: Steuerliche Entlastungen für Familien und (kleine) Unternehmen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wohnsitzmeldung des Kindes ist relevant für getrennt lebende Eltern Firmenjubiläen, Betriebsausflüge & Co.: Was bei Betriebsveranstaltungen steuerlich zu beachten ist Steuerfahndung in NRW: Neues Landesamt in NRW bündelt 1.200 Köpfe im Kampf gegen Finanzkriminalität

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wohnsitzmeldung des Kindes ist relevant für getrennt lebende Eltern

Trennen sich die Eltern eines Kindes, steht dem Elternteil, bei dem das Kind verbleibt und gemeldet ist, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR pro Jahr zu. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Betrag nochmal um 240 EUR pro Jahr - und zwar pro Kind. Der Entlastungsbetrag wird vom Finanzamt (FA) jedoch nur gewährt, wenn keine andere volljährige Person im Haushalt lebt - ausgenommen sind hier aber eigene erwachsene Kinder, für die noch Kindergeld gewährt wird.

Wichtig zu wissen ist, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einem Elternteil gewährt wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Kinderbetreuung nach dem sogenannten Wechselmodell erfolgt und das Kind beispielsweise wöchentlich wechselnd in jeweils einem Haushalt der Elternteile betreut wird. Treffen die Eltern keine besondere Vereinbarung darüber, wer den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten soll, darf ihn derjenige in der Einkommensteuererklärung beantragen, dem das Kindergeld ausgezahlt wird. Zieht bei diesem Elternteil aber eine volljährige Person (z.B. ein neuer Partner) ein, kann nun der andere Elternteil, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wurde, den Entlastungsbetrag beantragen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass auch bei ihm keine andere volljährige Person lebt und das Kind auch bei ihm gemeldet ist - zum Beispiel als Zweitwohnsitz.

Die Meldung des Kindes bei beiden Elternteilen ist auch für den Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben vorteilhaft, denn auch hierfür ist erforderlich, dass das Kind zum Haushalt gehört. Das FA zieht als Indiz für die Haushaltszugehörigkeit ebenfalls die Meldung des Kindes heran. Tragen beide Elternteile die Kinderbetreuungskosten, können sie ihren jeweils geleisteten Anteil in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen, sofern das Kind auch zu beiden Haushalten gehört.

Hinweis: Kinderbetreuungskosten sind im Veranlagungszeitraum 2024 zu zwei Dritteln, maximal 4.000 EUR pro Jahr und Kind, abzugsfähig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 sind 80 % der Kosten, maximal 4.800 EUR pro Jahr und Kind, absetzbar. Voraussetzung für den Abzug ist, dass die Kinderbetreuungskosten auf unbarem Zahlungsweg (z.B. per Überweisung) beglichen werden, eine Rechnung vorliegt und das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

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zum Thema: Einkommensteuer

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