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Zinsverbilligte Darlehensgewährung: Wie der Zinsvorteil für schenkungssteuerliche Zwecke ermittelt wird Gemischt-freigebige Grundstücksschenkung: Wann die Schenkungsteuer bei vertraglich verankerter Vollzugshemmung entsteht Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Kosten für Kunstexpertin und Inventareinlagerung sind absetzbar Schriftsatznachlass: FG muss bei überraschendem Hinweis eine Frist zur Stellungnahme einräumen Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit: Vermutungsregelung greift nur bei expliziter Nennung im Verfassungsschutzbericht Begründung von Urteilen: Finanzgericht kann auf Argumentation des Finanzamts verweisen Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit: Extremistische Körperschaften sind steuerlich nicht begünstigt Cum-Ex-Skandal: Cum-Ex-Angeklagte werden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt Neue E-Rezepte: Rezeptkosten können durch Kassenbeleg oder Rechnung der Apotheke nachgewiesen werden Sonderausgaben mit Auslandsbezug: BMF veröffentlicht neue Aufteilungsmaßstäbe für Globalbeiträge Eine Frage des berechtigten Interesses: Kann man seine Steuerakten "einfach mal so" einsehen? Steuerzahler aufgepasst: Diese steuerlichen Änderungen sind 2025 in Kraft getreten Neu im laufenden Jahr: Steuerliche Entlastungen für Familien und (kleine) Unternehmen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wohnsitzmeldung des Kindes ist relevant für getrennt lebende Eltern Firmenjubiläen, Betriebsausflüge & Co.: Was bei Betriebsveranstaltungen steuerlich zu beachten ist Steuerfahndung in NRW: Neues Landesamt in NRW bündelt 1.200 Köpfe im Kampf gegen Finanzkriminalität

Gemischt-freigebige Grundstücksschenkung: Wann die Schenkungsteuer bei vertraglich verankerter Vollzugshemmung entsteht

Während die Erbschaftsteuer mit dem Tode des Erblassers entsteht, ist für die Schenkungsteuer derjenige Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Zuwendung ausgeführt wird. Grundstücksschenkungen werden nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits ausgeführt, wenn die Auflassung beurkundet worden ist und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat. Da ein eingetretener Leistungserfolg erforderlich ist, muss der Schenker alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan haben und der Beschenkte durch die vertragliche Vereinbarung in die Lage versetzt worden sein, jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung (durch einen entsprechenden Antrag beim Grundbuchamt) herbeizuführen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem neuen Urteil mit der Frage befasst, wann eine gemischt-freigebige Grundstücksschenkung schenkungsteuerlich als ausgeführt gilt, wenn die Vertragsparteien eine Vollzugshemmung vereinbart haben.

Hinweis: Eine gemischt-freigebige Zuwendung liegt vor, wenn der Beschenkte eine Gegenleistung an den Schenker erbringt, die niedriger als der Wert des Zuwendungsgegenstands ist.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Vertragsparteien geregelt, dass der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst Gebrauch machen durfte, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen war.

Der BFH entschied, dass die gemischt-freigebige Schenkung in diesem Fall erst bei Kaufpreiszahlung als ausgeführt gilt. Das Gericht verwies auf seine ständige Rechtsprechung, nach der Grundstücksschenkungen schenkungsteuerlich noch nicht ausgeführt sind, wenn der Beschenkte aufgrund vertraglicher Abrede erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Eintragungsbewilligung Gebrauch machen darf.

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zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

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