Aktuelles
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Vorab
Steuertermine Februar 2024 12.02.UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Sondervorauszahlung*Lohnsteuer**Solidaritätszuschlag**Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.**15.02.Gewerbesteuer***Grundsteuer***
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.02. bzw. 19.02.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 23 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2024; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
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